Allgemeine Informationen

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeug

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennunsgmotor (Zweiräder) oder Fremzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm3
  • Elekromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse A berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmal in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1 März 1992 erstmal in den Verkehr gekommen sind.

Vorraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
  • Vorbesitz: nicht erforderlich
  • Einschluss: keine andere Klasse

Unterrichts stunden

Theorie

  OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse MIT Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8

Doppelstunden zu je 90 Minuten

Praxis

Grundausbildung - keine Sonderfahrten