Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeug
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Verbrennunsgmotor (Zweiräder) oder Fremzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm3
Elekromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal 4kW
Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Klasse A berechtigt auch zum Führen von:
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmal in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50cm3, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1 März 1992 erstmal in den Verkehr gekommen sind.