Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse | MIT Vorbesitz einer anderen Klasse | |
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Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Doppelstunden zu je 90 Minuten
MIT und OHNE Vorbesitz einer anderen Klasse | |
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Überlandfahrten | 5 |
Autobahnfahrten | 4 |
Nachtfahrten | 3 |
Gesamt | 12 |
Stunden zu je 45 Minuten Mindestumfang der Sonderfahrten